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Sonderthema:
Barrierefreie Formulare
Zum 01.05.2002 haben Bundestag und Bundesrat
das neue Bundesgleichstellungsgesetz (BBGG) verabschiedet.
Dieses sieht in
seinem § 11 den barrierefreien Zugang zur Informationstechnik
vor.
Menschen mit schweren Sehbehinderungen
und Blinden soll damit der Zugang zu elektronischen
Informationen ohne "Barrieren" ermöglicht
werden. Das ist insbesondere daher von Bedeutung, da
das Internet blinden und sehschwachen Menschen den schnellen
und unkomplizierten Zugang zu Informationen erst überhaupt
ermöglicht.
Dank der Verwendung des Quasi-Standards
PDF von Acrobat im Bereich elektronischer Formulare
bieten wir Ihnen mit der Formular-Tauschbörse bereits
heute die Voraussetzungen sowohl Ihren Bürgern
und Mitarbeitern mit Sehbehinderungen einen uneingeschränkten
Zugriff auf die Formulare zu ermöglichen, als auch
den geforderten gesetzlichen Bedingungen nach barrierefreier
Informationstechnologie gerecht zu werden.
PDF-Formulare bieten hierbei weitreichende
Möglichkeiten:
- Lesen von Formularen mit Bildschirm-Leseprogrammen
(Screenreader)
Über Screenreaderprogramme wie beispielsweise
JAWS oder Window-Eyes können PDF-Formulare entweder
dem Anwender vorgelesen bzw. über spezielle Ausgabegeräte
in Blindenschrift (Braile-Schrift) dargestellt werden.
- Bearbeiten der Formulare über
die Tastatur
Durch optimierte Navigationssteuerungen kann die Bearbeitung
des Formulars einschließlich des Absendens des
Formulars ausschließlich über Tastatureingaben
erfolgen.
- Individuelle Anpassung der Formulardarstellung
am Bildschirm
Benutzer haben die Möglichkeit, entsprechend
ihrer Sehbehinderung Farben,
Kontraste und Darstellungsgröße der Formulare
an Ihre individuellen Bedürfnisse
anzupassen.
Planen Sie bereits Ihre Medien barrierefrei
aufzubereiten? Gerne beraten wir Sie dahingehend oder
bieten Ihnen eine Schulung zu diesem Themenbereich an!
Für Fragen wenden Sie sich bitte
an:
Dr. Ulrich Fraus
Ulrich.Fraus@bol-systemhaus.de
Tel: 089/210967-20
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